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Whistleblower
Entwurf für das neue Hinweisgeberschutzgesetz
Im Dezember 2020 hat das Bundesjustizministerium einen Entwurf für das neue Hinweisgeberschutzgesetz vorgelegt. Damit sollen Menschen, die Hinweise auf Missstände in Unternehmen und Behörden melden, vor Repressalien bewahrt werden. Prof. Dr. Rolf Schwartmann von der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht spricht im Interview über die geplanten Neuerungen und die damit verbundene Diskussion.
Herr Prof. Schwartmann, warum wird der Schutz von Whistleblowern gerade jetzt in der Politik diskutiert?
Whistleblowing-Fälle haben in den vergangenen Jahren häufiger mal Aufmerksamkeit erregt. Wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Missstände aufmerksam machen, dann hat das bislang in der Regel Kündigungen nach sich gezogen. Grund dafür ist die allgemeine Loyalitäts- und Verschwiegenheitsverpflichtung, auf die sich Unternehmen dann berufen. Deshalb hat die EU schon 2019 eine Richtlinie zum Schutz von hinweisgebenden Personen in Kraft gesetzt, die bis Ende des Jahres umgesetzt werden muss. Daher muss Deutschland jetzt handeln und das Thema nimmt entsprechend Fahrt auf.
Weitere Fragen, die im Interview beantwortet werden: Wurden Hinweisgebende in Deutschland bislang überhaupt nicht geschützt? Worum geht es in dem neuen Entwurf? Was soll sich dadurch konkret ändern? Theoretisch soll das Gesetz Ende Dezember 2021 in Kraft treten. Bislang hat es aber nicht einmal das Bundeskabinett passiert. Woran liegt das? Und was spricht für den aktuellen Entwurf?