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12222017pexelsUniKoeln

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Sanktionen gegen Unternehmen

Entwurf der Uni Köln

Das deutsche Recht regelt Sanktionen gegen Gesetzesverstöße von Unternehmen bislang nur rudimentär. Eine Forschungsgruppe der Universität zu Köln und der Universität Augsburg hat nun einen Entwurf für ein Verbandssanktionengesetz vorgelegt, der das ändern soll. Der Entwurf zielt in erster Linie auf Strukturverbesserungen in den Unternehmen ab.

Korruption, Kundenbetrug oder Umweltverschmutzung. Ob VW oder Daimler, Shell oder Deutsche Bank – immer wieder kommen individuelle Angestellte von Großunternehmen vor deutsche Gerichte. Doch im Gegensatz zu vielen anderen Ländern Europas gibt es in Deutschland keine Unternehmensstrafbarkeit. Gegen Unternehmen können lediglich Geldbußen nach dem Gesetz gegen Ordnungswidrigkeiten verhängt werden. Da eine Geldbuße nach dem Gesetz nicht mehr als 10 Millionen Euro betragen darf, wirkt diese Möglichkeit für größere Unternehmen kaum abschreckend.

Eine an der Universität zu Köln gegründete Forschungsgruppe um die ProfessorInnen Martin Henssler, Elisa Hoven, Michael Kubiciel und Thomas Weigend hat die Wirksamkeit der bislang geltenden Regelungen untersucht und einen eigenen Gesetzentwurf erarbeitet. Dank einer Förderung mit rund 450.000 Euro durch die VolkswagenStiftung konnten die WissenschaftlerInnen ihre Arbeiten auf eine breite Grundlage stellen. Sie führten eine deutschlandweite Untersuchung der Anwendung des geltenden Rechts durch, befragten Praktiker in den USA und Österreich und holten sich Rat bei Experten aus der Justiz, der Anwaltschaft und aus Unternehmen. {…}

Vollständiger Artikel der Universität zu Köln