Reanimationspuppe

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Reanimationsunterricht ist Pflicht ab Schuljahr 2026/27

Uniklinik Köln unterzeichnet NRW-Kooperationsvereinbarung mit

Die Uniklinik Köln unterstützt eine landesweite Initiative zur Einführung des verpflichtenden Reanimationsunterrichts an weiterführenden Schulen in Nordrhein-Westfalen. Ab dem Schuljahr 2026/27 sollen alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I lernen, im Notfall Leben zu retten.

Das sieht eine Kooperationsvereinbarung vor, die Schulministerin Dorothee Feller gemeinsam mit Stiftungen, Ärztekammern, Hilfsorganisationen, ärztlichen Partnern und medizinischen Fachgesellschaften jetzt unterzeichnet hat.

Univ.-Prof. Dr. Andrea Steinbicker, Direktorin der Klinik für Anästhesiologie und Operative Intensivmedizin an der Uniklinik Köln, war zur Unterzeichnung der Vereinbarung am 7. Juli in Düsseldorf vor Ort:

„Dieses wichtige Projekt unterstützen wir aus vollem Herzen, denn Kinder können Leben retten – und wir helfen ihnen, zu lernen, wie es funktioniert. Wir freuen uns, als Uniklinik Köln aktiv dabei zu sein.“

Ziel ist es, Kinder und Jugendliche frühzeitig mit dem lebensrettenden Schema „Prüfen – Rufen – Drücken“ vertraut zu machen. Jede Schülerin und jeder Schüler soll mindestens einmal in den Klassen 7, 8 oder 9 eine 90-minütige Schulung erhalten.

Rund 2.100 weiterführende Schulen in NRW werden dafür mit Reanimationsphantomen und zwei geschulten Lehrkräften pro Schule ausgestattet. Eine Geschäftsstelle bei der Bezirksregierung Köln soll ab August 2025 den flächendeckenden Ausbau koordinieren.

Die Klinik für Anästhesiologie und Operative Intensivmedizinist seit Start der Modellphase im Jahr 2017 aktiv an dem Projekt beteiligt. Das Team schulte regelmäßig zahlreiche Lehrkräfte aus dem Kölner Umland in Wiederbelebungsmaßnahmen.

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