TH Köln
© TH Köln | Thilo Schmülgen
Qualität in rechtlicher Betreuung
Preisträgerin Transferpreis 2021
Prof.’in Dr. Brosey für Soziales Recht an der Technischen Hochschule Köln (TH Köln) forscht zur Qualität in der rechtlichen Betreuung und berichtet von der Betreuungsqualität in Gesetz und Praxis.
Prof. Brosey, wen betrifft eine rechtliche Betreuung?
Die rechtliche Betreuung ist für Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen vorgesehen, die ihre Angelegenheiten selbst nicht besorgen können. Eine rechtliche Betreuung erhält eine volljährige Person nach einem gerichtlichen Verfahren beim Amtsgericht, das prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen und dann durch gerichtlichen Beschluss einen Betreuer für bestimmte Aufgabenbereiche bestellt.
Wie kann so eine Betreuung aussehen?
Die rechtliche Betreuung bezieht sich auf die Organisation des Lebens. Dazu gehört über das eigene Geld verfügen zu können und Ansprüche wie Sozialleistungen oder Unterhalt geltend zu machen und gegebenenfalls durchzusetzen. Auch Rechte gegenüber Vermietern, Verkäufern oder Miterben gehören dazu. Betreuerinnen und Betreuer unterstützten bei der Besorgung der erforderlichen Rechtsangelegenheiten.
Wie viele Menschen werden in Deutschland rechtlich betreut?
Derzeit werden circa 1,3 Millionen Menschen in Deutschland durch einen gerichtlich bestellten Betreuer rechtlich betreut. Hinzu kommt noch eine vermutlich ebenso große Anzahl an Menschen, die mittels einer Vorsorgevollmacht rechtliche Unterstützung und Vertretung erhalten, beispielsweise ältere Menschen. […]
Was hat sich durch Ihr Forschungsprojekt ergeben?
Im Projekt haben wir uns unter anderem mit 68 Fallbeispielen beschäftigt. Dabei wurden Betreute, deren Betreuerin bzw. deren Betreuer sowie eine Person aus ihrem sozialen Umfeld persönlich interviewt. Die sich daraus abgeleiteten Erkenntnisse erhalten Einzug in die internationale Scientific Community und in die Lehre. Die Forschungsergebnisse leisten darüber hinaus einen wichtigen Beitrag für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom September 2020. An der Erarbeitung dieses Entwurfs war ich als Mitglied einer Arbeitsgruppe aktiv beteiligt.
Welche Auswirkungen hatten die Ergebnisse für den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts?
Der Gesetzentwurf macht deutlich, dass es um die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts geht. Ich sehe viele der Handlungsempfehlungen umgesetzt, wie das Zulassungsverfahren für berufliche Betreuerinnen und Betreuer, verbindliche Beratungs- und Schulungsangebote für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer, Orientierung der Betreuung an dem Unterstützungsprinzip der UN-Behindertenrechtskonvention sowie die selbstbestimmtere Betreuerauswahl und die Verbesserung im Datenschutz. […]
Vollständige Quelle: TH Köln