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Bild: Jocelyn_Flores, stock.adobe

Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung

Die Erbschaftsteuer zwischen Symbolpolitik und Fiskalbedarf

Bei wohl kaum einem steuerpolitischen Thema ist die Situation so verfahren wie bei der Erbschaftsteuer. Der Gesetzgeber will dieses Eisen am liebsten überhaupt nicht anfassen und tut dies in den letzten Jahrzehnten auch nur, wenn das Verfassungsgericht ihn dazu veranlasst.

Zugleich sind die politischen Fronten verhärtet. Die Lobbyverbände der Unternehmen und die Parteien rechts der Mitte sehen in der Erbschaftsbesteuerung meist eine Bedrohung wirtschaftlicher Prosperität. Auf der anderen Seite stehen die Parteien links der Mitte und die Gewerkschaften, die angesichts zunehmender sozialer Ungleichheit eine Erhöhung der Steuer anmahnen.

Dazwischen lässt sich noch eine steuerrechtliche Fachwelt verorten, der die vielen unübersichtlichen Bestimmungen des Gesetzes ein Dorn im Auge sind und die diese vereinfachen will.

Die enorme rhetorische Aufladung der Debatte zur Erbschaftsteuer steht in einem auffälligen Missverhältnis zum Ertrag. Das gilt sowohl intellektuell als auch fiskalisch. Obwohl in Deutschland geschätzt ungefähr 400 Mrd. Euro jährlich vererbt oder verschenkt werden (Baresel et al.2021), erzielt der Staat lediglich um die 12 Mrd. Euro an Einnahmen aus der Steuer, etwa 1 % des Gesamtsteueraufkommens.

Aus der Besteuerung von Tabakwaren werden mit 15 Mrd. Euro deutlich höhere Einnahmen erzielt. Beides – die Grundsätzlichkeit der Debatte und die niedrigen Aufkommen – hat eine lange Geschichte.

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