Mo. 30.09.2024
Sind Remonstrationsrecht und -pflicht der Beamten noch zeitgemäß?
Das Leitbild des modernen Beamten ist – zumindest der Papierlage nach – geprägt davon, dass dieser rechtsstaatstreu, aber auch selbstverantwortlich handelnd und denkend ist, ganz anders also als der „blind ausführende und nur der Autorität gehorsame Beamte vergangener Tage“.
Hieran knüpft auch die Pflicht zur Remonstration nach § 36 BeamtStG/§ 63 BBG an. Der Beamte ist demnach verpflichtet, seine Bedenken gegenüber seinen Vorgesetzten anzuzeigen, wenn er eine dienstliche Anordnung für rechtswidrig erachtet.
Prof. Dr. Nicole Reese von der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW (HSPV) geht in ihrem Vortrag der Frage nach, ob die gesetzlichen Grundlagen zur Remonstrationspflicht den heutigen Ansprüchen genügen.
Sie erörtert zudem, ob die Rahmenbedingungen für Remonstrationen in Behörden so ausgestaltet sind, dass die Beamten jederzeit bereit sind dieser Pflicht nachzukommen – und zwar gerade dann, wenn es um Anordnungen aus Bereichen geht, in denen eine gesellschaftlich zugespitzte Debatte geführt wird.
Denn nur dann, wenn es eine Bereitschaft in den Behörden gibt, sich objektiv mit Remonstrationen und Kritik zu befassen sowie Fehler einzugestehen und die Beamten ohne Angst vor Nachteilen dieser Remonstrationspflicht nachkommen können, kann der Beamte dem gewünschten Leitbild gerecht werden und damit seiner demokratiesichernden Funktion gerecht werden.
Über die Referentin
Prof. in Dr. Nicole Reese ist seit August 2017 an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW (HSPV) am Standort Bielefeld als Professorin tätig und lehrt die Fächer Arbeits- und Beamtenrecht, Öffentliches Dienstrecht und Allgemeines Verwaltungsrecht. Zudem hat sie einen Lehrauftrag im hiesigen Master und lehrt dort die Fächer Arbeits- und Beamtenrecht.
Von August 2008 bis Juli 2016 war sie als Professorin an der Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen (HSVN) tätig.
Zuvor hat sie in verschiedenen juristischen Bereichen gearbeitet, u.a. als Rechtsanwältin, Mitarbeiterin in der Universitätsverwaltung, als post-doc am Lehrstuhl von Herrn Prof. Dr. Schulte- Nölke in Bielefeld. Sie hatte außerdem verschiedenste Lehraufträge inne, z. B. im Bielefelder Anwaltskurs.
Die Veranstaltung findet in Kooperation mit der Fritz Thyssen Stiftung statt.
Die Fritz Thyssen Stiftung
Die Fritz Thyssen Stiftung mit Sitz in Köln wurde am 7. Juli 1959 von Frau Amélie Thyssen und ihrer Tochter Anita Gräfin Zichy-Thyssen im Gedenken an August und Fritz Thyssen zur Förderung der Wissenschaft gegründet.
Sie ist die erste große private wissenschaftsfördernde Einzelstiftung, die nach dem zweiten Weltkrieg in der Bundesrepublik Deutschland errichtet wurde.
Ausschließlicher Zweck der Stiftung ist die unmittelbare Förderung der Wissenschaft an wissenschaftlichen Hochschulen und Forschungsstätten, vornehmlich in Deutschland, unter besonderer Berücksichtigung des wissenschaftlichen Nachwuchses.
Weitere Infos unter: https://www.fritz-thyssen-stiftung.de
Wann
30.09.2024
18:00 – 19:30 Uhr
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Wo
Fritz Thyssen Stiftung, Apostelnkloster 13-15 50672 Köln
Kosten
Eintritt frei
Anmeldung
Unter folgendem Link. Max. 90 Personen
Veranstalter
Fritz Thyssen Stiftung, Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW (HSPV)
Referierende
Prof. Dr. Nicole Reese