KWR Kölner Wissenschaftsrunde

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© Susanne Dobler

Hinter den Kulissen: Prof. Heike Pohl

Forschende aus Köln stellen sich vor

Kurzinterview mit Prof. Dr. Heike Pohl von der Hochschule für Polizei und Verwaltung (HSPV NRW)

Prof. Pohl, letztes Jahr forschten Sie an dem Thema „Säkularer Staat und Ethikunterricht“, was kann man sich darunter vorstellen und zu welchen Ergebnissen sind Sie gekommen?
Säkularisierung und Pluralisierung der Gesellschaft lassen die Verantwortung des Staates in den Vordergrund treten, zum religiös-weltanschaulichen Frieden in unserer Gesellschaft beizutragen. Am Beispiel der geplanten Einführung von „Ethikunterricht“ (nunmehr „Praktische Philosophie“) in der Primarstufe in Nordrhein-Westfalen galt es zu untersuchen, welche rechtlichen Anforderungen sich aus der Säkularität des deutschen Verfassungsstaates hinsichtlich des Inhaltes, des Lehrpersonals und weiterer Modalitäten ergeben. Der säkulare Staat versteht sich dabei nicht in einer Weise, die sich gegen einen Glauben richten würde. Er möchte vielmehr für die vielfältigen Glaubensrichtungen in der Gesellschaft, für all seine Bürger Heimat sein. Menschen unterschiedlichen Glaubens haben nur dann eine gleichberechtigte Möglichkeit, ihre Glaubensfreiheit zu entfalten, wenn der Staat sich selbst in religiösen und weltanschaulichen Dingen neutral verhält. Die religiös-weltanschauliche Neutralität des Staates ist in diesem Sinne Bedingung und Folge der Glaubensfreiheit aller Menschen zugleich. Dabei betont das Bundesverfassungsgericht eine besondere Bedeutung des Rechts auf Glaubensfreiheit als Minderheitenschutz: Es soll gerade auch das Bekenntnis oder die Weltanschauung der Minderheit vor Beeinträchtigung durch die Mehrheit schützen. Auf den staatlichen „Ethikunterricht“ gewendet, gelangt die Untersuchung u.a. zu folgenden Ergebnissen: Der Staat (Schule) darf wegen seiner Verpflichtung zu religiös-weltanschaulicher Neutralität nicht bestimmte Religionen oder Weltanschauungen mit der Begründung zum Gegenstand eines verpflichtenden Unterrichtsfachs in der Grundschule machen, sie seien die Religionen oder Weltanschauungen einiger Glaubensmehrheiten; denn die grundrechtlich geschützte Glaubensfreiheit hat besonders den Minderheitenschutz im Blick. Anders verhält es sich, wenn es sich um freiwilligen Unterricht – wie Religionsunterricht – handelt.

Mit der Verpflichtung zur Neutralität in einem verpflichtenden Unterrichtsfach sind insbesondere die Lehrkräfte, die dieser Anforderung gerecht werden möchten, herausgefordert. Die Pluralität der Gesellschaft zu Religion und Weltanschauung lässt sich nicht (mehr) umfassend in einem Unterrichtsfach abbilden. Der Staat (Schule) kann religiös-weltanschaulich neutral Wissen zu Religion und Weltanschauung praktisch nicht (mehr) vermitteln. Nach den Auffassungen von Bundesverwaltungsgericht und Bundesverfassungsgericht muss er ein Fach „Ethik“ oder „Praktische Philosophie“ auch gar nicht anbieten. Eine Verpflichtung des Staates zu religiös-weltanschaulicher Erziehung besteht nicht. Ein Unterrichtsfach „Ethik“ oder „Praktische Philosophie“ kann jedoch ohne Rückgriff auf religiös-weltanschauliche Inhalte auskommen. Die Überlegungen münden in die Empfehlung, „Ethikunterricht“ oder das Fach „Praktische Philosophie“ unabhängig von bestimmten Religionen oder Weltanschauungen zu begreifen. Ein solches Unterrichtsfach kann Werte unabhängig von einer bestimmten Religion oder Weltanschauung zum Gegenstand haben; innere Werte, die keiner Religion oder Weltanschauung widersprechen, die aber auch von keiner Religion oder Weltanschauung abhängig sind. Wer zum Beispiel zu Achtsamkeit und Mitgefühl mit den jungen Schüler*innen arbeitet, wird die Religionen und Weltanschauungen vermutlich sämtlich auf seiner Seite haben und vielleicht auch einen wesentlichen Beitrag zu einer friedlicheren Gesellschaft leisten.

Inwieweit sind die Ergebnisse in der Praxis umgesetzt worden?
Für eine Umsetzung dieser Ergebnisse müssen neue Wege beschritten werden. Sie sollten im Miteinander gebahnt werden. Mitgefühl kann sich hierbei bereits bewähren. Vielleicht können die beschriebenen Ergebnisse als Impulse in die weitere Entwicklung der Implementierung des Unterrichtsfachs „Praktische Philosophie“ an den Grundschulen Nordrhein-Westfalens eingehen. Als Stellungnahme zum „Entwurf eines Lehrplans Ethik (Arbeitstitel) vom 4.12.2020“ haben die Anregungen das Ministerium für Schule und Bildung NRW erreicht. Bedeutsam erscheint mir dabei das Ziel, allen Sichtweisen auf die Welt – welchem Glauben sie auch entspringen – gleichberechtigt ihren Raum zu belassen, nicht zu privilegieren oder zu diskriminieren – auch nicht unter Berufung auf das, „was schon immer so war.“

Wie sind Sie zu dem Thema gekommen und an was arbeiten Sie aktuell?
Inspiriert durch den Koalitionsvertrag für Nordrhein-Westfalen 2017-2022 habe ich im Frühjahr 2019 mit Studenten ein Projekt in Kooperation mit der Schulverwaltung der Stadt Dormagen und dem Schulamt des Rhein-Kreises Neuss durchgeführt, in dessen Ergebnis ab dem Schuljahr 2019/20 an vier Grundschulen in Dormagen das Fach „Ethik“ auf freiwilliger Basis angeboten worden ist. Das Philosophische Seminar der Universität zu Köln hat dabei personell und fachlich Unterstützung geboten. Das Forschungsprojekt knüpft an diese Erfahrungen an und widmet sich praktischen Herausforderungen, vor die sich ein religiös-weltanschaulich neutraler Staat wie Deutschland bei der Wissensvermittlung ethischer Grundlagen gestellt sieht. Die vielfältigen Fragen um staatliche Neutralität und Friedensförderung treiben mich auch weiterhin um.

Was machen Sie am liebsten, wenn Sie nicht lehren und forschen?
Gern verbringe ich Zeit mit meiner Familie, Wahlfamilie und Freunden. In den frühen Morgenstunden gehe ich gern mit meinem 81-jährigen Vater um die Felder spazieren. Ich lerne gern die „L, M, N, R“ – Regel mit meinem Sohn und die vielen Dinge, die einen nur Kinder lehren und sehen lassen können. Ohne den Anspruch zu haben, es besonders gut zu können, musiziere ich gern – am liebsten gemeinsam mit anderen. Momente der Ruhe und Besinnung, wenn auch nur für Minuten, sind mir bedeutsam.

ZUR PERSON
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin und der Eberhard Karls Universität Tübingen, dem Rechtsreferendariat am Oberlandesgerichtsbezirk Hamm sowie einer Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Potsdam promovierte Frau Prof. Dr. Heike Pohl zum Thema „Rechtsprechungsänderung und Rückanknüpfung“ an der Humboldt-Universität zu Berlin bei Prof. Dr. Bernhard Schlink. Sie lehrte an der FHöV Bund am Fachbereich Sozialversicherung in Berlin und war in der Deutschen Rentenversicherung mit der Strukturierung fachlicher Weiterbildung der Mitarbeiter*innen beschäftigt. Im Jahr 2007 wurde sie als Professorin an die damalige FHöV NRW nach Duisburg berufen und ist heute in Köln an der neu benannten HSPV NRW auf dem Gebiet des Sozialrechts tätig.