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© shutterstock/HN NRW

Bodycams

Deeskalierende Wirkung und Gefahrenabwehr

Nur mit einer gut ausgestatteten Ausrüstung kann die Polizei den wachsenden Anforderungen und Problemlagen effektiv begegnen. Beamte benötigen unterstützende Methoden etwa bei der gewalttätigen Auseinandersetzung mit Konfliktparteien. Als ergänzende Schutzmaßnahme erlaubt der Gesetzgeber seit Ende 2016 die Datenerhebung durch Video- und Audioaufnahmen mit körpernah getragenen Aufnahmegeräten. Erste Verwendung finden sogenannte „Bodycams“ in den Polizeibehörden Duisburg, Düsseldorf, Köln, Wuppertal und Siegen-Wittgenstein.

Deeskalierende Wirkung und Gefahrenabwehr stehen einem Eingriff in das Grundrecht der Gefilmten gegenüber. Das Institut für Polizei- und Kriminalwissenschaft (IPK) der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW untersucht daher gemeinsam mit den Pilotbehörden Auswirkungen und praktische Anwendung der Bodycams. Die Ergebnisse dienen der Landesregierung als Diskussionsgrundlage für eine weitere Verwendung der Kameras in NRW.

Kontakt:
Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW, Prof. Dr. Stefan Kersting
stefan.kersting(at)fhoev.nrw.de

Textquelle:
Broschüre FORSCHUNG 21 des Hochschulnetzwerks NRW, www.hn-nrw.de