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Arbeitnehmerweiterbildung

Anerkennung der Bildungseinrichtung RFH nach AWbG

Die Rheinische Fachhochschule Köln ist als Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung anerkannt und in die Liste der anerkannten Einrichtungen aufgenommen worden. Diese Anerkennung wurde in NRW bisher lediglich vier Hochschulen ausgesprochen. Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsverhältnisse ihren Schwerpunkt in Nordrhein-Westfalen haben, haben nach dem Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung – Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) NRW – die Möglichkeit, sich die Teilnahme an den Bildungsveranstaltungen der RFH als Bildungsurlaub anerkennen zu lassen. Die Kosten in Zusammenhang mit den Bildungsveranstaltungen können somit auch als Werbungskosten steuerlich berücksichtigt werden. {…}

Vollständiger Artikel der Rheinischen Fachhochschule Köln