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Studienfinanzierung durch den Bund

Vor über 30 Jahren wurde das Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, vom Bundestag beschlossen. BAföG ist die günstigste Form der Studienfinanzierung. Rund 25 % der Kölner Studierenden bekommen es.

Anträge sind generell schriftlich zu stellen. Diese gibt es bei den InfoPoints des Kölner Studentenwerks oder als Download unter www.das-neue-bafoeg.de. An den InfoPoints werden Sie auch sofort beraten und erhalten Hilfe und Tipps zum Ausfüllen des Antrags.

Das Geld gibt es erst ab dem Antragsmonat. Bei Neuanträgen sollte der Antrag daher bis zum Ende des ersten Studienmonats eingereicht werden, so dass Sie vom ersten Studientag an gefördert werden. Die Höhe der BAföG-Förderung hängt vom Einkommen der Eltern/Ehepartner und vom Einkommen/Vermögen des Auszubildenden ab.

Tipp für Eilige: Der BAföG-Rechner www.bafoeg-rechner.de kann ausrechnen, wie viel Geld Sie voraussichtlich bekommen.

Die Förderungshöchstdauer richtet sich nach der festgesetzten Regelstudienzeit, die in der Studien- und Prüfungsordnung des belegten Studienfaches steht. Ein Studium, das erst nach Beendigung des 30. Lebensjahres aufgenommen wird, wird normalerweise nicht gefördert. Wenn Sie das Studium nach Vollendung des 30. Lebensjahres aufnehmen und auf BAföG angewiesen sind, lassen Sie sich beim BAföG-Amt beraten.

Vom 5. Fachsemester an erfolgt eine Förderung nur nach Vorlage einer Bescheinigung der Hochschule, dass die bis zum Ende des 4. Fachsemesters oder des jeweils erreichten Fachsemesters üblichen Leistungen erbracht wurden. Welche das sind, erfahren Sie in den Fachschaften und bei der Studienberatung. Unter besonderen Umständen bekommen Sie einen Aufschub für die Vorlage des Leistungsnachweises. Lassen Sie sich auf jeden Fall beim InfoPoint und BAföG-Amt des Kölner Studentenwerks beraten.

Die Ausbildungsförderung wird je zur Hälfte als Zuschuss und als unverzinsliches Darlehen gezahlt. Also muss nur die Hälfte der Gesamtsumme, die Sie während des Studiums bekommen, zurückgezahlt werden. Fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer wird die Rückzahlung gefordert. Etwa ein halbes Jahr vor Beginn der Rückzahlung bekommen Sie einen Bescheid, der die Höhe der Darlehensschuld und den Rückzahlungsbeginn sowie die Höhe der Raten festsetzt. Auf Antrag gibt es unterschiedliche Teilerlasse.

Weitere Informationen und Beratung
BAföG-Amt des Kölner Studentenwerks
Servicehaus
Universitätsstr. 16
50937 Köln
Tel.: +49 221 94265-0
Fax: +49 221 94265-134
E-Mail: bafoeg@kstw.de
http://www.kstw.de
Sprechzeiten: Di, Do 9.00-12.30 Uhr und nach Vereinbarung

InfoPoint I
Kölner Studentenwerk
Servicehaus, EG
Universitätsstr. 16
50937 Köln
Tel.: +49 221 94265-201, -202
E-Mail: infopoint@kstw.de
Öffnungszeiten: Mo – Do 9.00-16.00 Uhr, Fr 9.00-14.00 Uhr

InfoPoint II
Kölner Studentenwerk
UniMensa MG
Zülpicher Str. 70
50937 Köln
Tel.: +49 221 944053-416
E-Mail: infopoint@kstw.de
Sprechzeiten: Mo – Do 11.30-14.30 Uhr

Für Studierende in Gummersbach:
Hauptgebäude FH
Steinmüller Allee 1
Zi. 1.101
Sprechzeiten: Di 9.00-12.30 Uhr und nach Vereinbarung