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© FHDW | Klaus Pehle

Wirtschaftsforum zur DSGVO

Datenschutzverordnung bewirkt mehr als allgemein bekannt

Ein Jahr nach Inkrafttreten der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zogen zwei Experten an der Fachhochschule der Wirtschaft in Bergisch Gladbach (FHDW) Bilanz. Ihr Fazit: Die DSGVO belastet kleine und mittelständische Unternehmen mit hohem Arbeitsaufwand, sorgt aber auch bei den Datenschutzrichtlinien der Global Player für Verbrauchersicherheit.

„Ich stimme den Nutzungsbedingungen von Google zu und habe die Datenschutzerklärung gelesen.“ Der Satz ist wohl fast jedem bekannt, wird täglich tausende Male zustimmend angeklickt, ist aber unter Berücksichtigung der DSGVO nicht unbedingt rechtskonform. „Dazu gibt es eine klare Aussage des Kammergerichts Berlin und das heißt: Das lassen wir so nicht durchgehen.“ Dr. Matthias Rudolph ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht in der Kölner Anwaltskanzlei Frey und war zum Wirtschaftsforum der Fachhochschule der Wirtschaft in Bergisch Gladbach (FHDW) gekommen, um die praktischen Folgen der DSGVO ein Jahr nach dem Inkrafttreten der EU-Verordnung aufzuzeigen.

Vor allem zwei Urteile des Kammergerichts Berlin waren dabei für viele der Gäste überraschend. Denn entgegen des weit verbreiteten Vorurteils, die DSGVO würde an ihrer eigentlichen Zielsetzung, den Verbraucher gegen das Datensammeln der großen Konzerne zu schützen, hat das Kammergericht nach Berlin in zwei Fällen die Datenschutzrichtlinien von Google und dem Apple Shop angemahnt. Konkret hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die Datenschutzhinweise der Konzerne in ihrer Version von 2012 geklagt. {…} „Mit diesen Fällen sind klare Maßstäbe für zukünftige Entscheidungen gesetzt worden“, machte Rudolph die Bedeutung der Urteile aus dem Jahr 2018 deutlich.

Wie die Umsetzung der DSGVO bei den deutschen Unternehmen läuft, erklärte der zweite Experte des Abends. Ralf Gogolin ist Geschäftsführer des Wermelskirchener IT-Beratungsunternehmens HEGO GmbH, das Unternehmen unter anderem im Bereich Datenschutz berät. „27 Prozent aller deutschen Unternehmen haben die DSGVO bislang umgesetzt“, berichtete er. Auch er vertritt die Meinung, die DSGVO sei besser als ihr Ruf. Unter anderem Fake-News hätten die Verordnung in Misskredit gebracht. So war zum Beispiel eine Meldung im Umlauf, Namensschilder an Haustüren müssten nun aus Datenschutzgründen abmontiert werden. „Das hat eine nicht so besonders positive Stimmung erzeugt, dabei hat die DSGVO das Bewusstsein für den Datenschutz erhöht und das war ja auch ihr Ziel.“ Die Anzahl der Beschwerden bei den Aufsichtsbehörden in Nordrhein-Westfalen stieg von 4.400 Fällen im Jahr 2017 auf 12.000 im vergangenen Jahr, bis Mai 2019 waren es für das laufende Jahr schon 4.800. Um einer Beschwerde zu entgehen, müssen Unternehmen aktiv werden und das verursacht Kosten. Die größten Probleme bei der Umsetzung, so Gogolin, haben kleinen und mittelständische Unternehmen sowie Vereine.

Vollständige Quelle: FHDW