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Uni Köln © Simon Wegener

Mitglieder der Uni Köln neu in Senat der DFG gewählt

Insgesamt 39 Mitglieder im Senat

Die Mitgliederversammlung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat auf ihrer Sitzung am 1. Juli 2020 im Rahmen der DFG-Jahresversammlung Professorin Dr. Christiane J. Bruns und Professor Dr. Andreas Speer von der Universität zu Köln als neue Mitglieder in den Senat gewählt. Der Senat ist das zentrale wissenschaftliche Gremium, in dem alle Angelegenheiten der DFG von wesentlicher Bedeutung beraten und beschlossen werden. Infolge der Coronavirus-Pandemie fand die Sitzung der Mitgliederversammlung – wie alle Gremiensitzungen der DFG-Jahresversammlung – als Videokonferenz statt.

Professorin Dr. Christiane Bruns erhält den Senatsplatz für Klinische Medizin II. Sie ist Direktorin der Kölner Klinik und Poliklinik für Allgemein-, Viszeral-, Tumor- und Transplantationschirurgie. Zudem ist sie Mitglied der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina. „Ich freue mich sehr über die Wahl als Senatsmitglied der DFG und nehme die Herausforderung mit neuen Aufgaben gerne an. Das in mich gesetzte Vertrauen der DFG ehrt mich außerordentlich,“ so Bruns.

Professor Dr. Andreas Speer ist Direktor des Thomas-Instituts an der Uni Köln und hat den Lehrstuhl für Geschichte und Systematik der Philosophie sowie die Philosophie des Mittelalters inne. Er war bisher Sprecher des Fachkollegiums Philosophie und ist zudem Mitglied der Nordrhein-Westfälischen Akademie der Wissenschaften und der Künste. Er übernimmt im Senat der DFG den Platz für Kunstgeschichte und Philosophie. „Als neues Mitglied in den Senat der DFG gewählt worden zu sein, ist ein großer Vertrauensbeweis. Die Mitarbeit im Senat eröffnet neue Mitwirkungsmöglichkeiten hinsichtlich der Gestaltung einer vielfältigen Forschungsförderung, die allen Wissenschaftsdisziplinen gleichermaßen zugutekommen sollte,“ so Speer.

Der Senat berät und beschließt im Rahmen der von der Mitgliederversammlung beschlossenen Grundsätze alle Angelegenheiten der DFG von wesentlicher Bedeutung, soweit sie nicht dem Hauptausschuss vorbehalten sind. Er ist damit zuständig für alle wesentlichen Entscheidungen in der Forschungsförderung im Vorfeld der konkreten Förderentscheidung sowie für alle wesentlichen Entscheidungen zur Gestaltung des Begutachtungs-, Bewertungs- und Entscheidungsverfahrens. Der Senat beschließt zudem, welche Fachkollegien zu bilden sind und wie sie sich gliedern.

Insgesamt gehören dem Senat 39 Mitglieder an. Von ihnen werden 36 von der Mitgliederversammlung gewählt; sie sind zugleich auch die wissenschaftlichen Mitglieder des Hauptausschusses. Darüber hinaus gehören die Präsidenten der Hochschulrektorenkonferenz, der Union der deutschen Akademien der Wissenschaften und der Max-Planck-Gesellschaft dem Senat kraft ihres Amtes an. Die Präsidenten der Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren und der Fraunhofer-Gesellschaft sowie die Vorsitzende des Wissenschaftsrates sind ständige Gäste des Senats.

Vollständige Quelle: Uni Köln