Di. 13.06.2017
8. Kölner Mediensymposium
Die Verbreitung der freien Meinung genießt besonderen Schutz; auch im Netz. Die Grenzen dieser Freiheit werden durch unkontrollierte Verbreitung von Hass bewusst verzerrenden Falschmeldungen überstrapaziert. Muss der Staat die Sozialen Medien ähnlich beaufsichtigen wie den Rundfunk? Darf er meinungsrelevante Inhalte in Sozialen Medien unkontrolliert lassen, weil sie dort keine nennenswerten Gefahren für Staat und Gesellschaft entfalten? Ist das NetzDG des Bundes der richtige Weg, um dem Einhalt zu gebieten oder sind Länder als Medienregulierer gefragt?
Über allem steht die Frage, ob der Satz »Im Zweifel für die Meinungsfreiheit« auch im Netz noch Geltung beanspruchen kann.
Wann
13.06.2017
17:00 – 19:00 Uhr
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Wo
Aula der TH Köln, Campus Südstadt, Mainzer Straße 5, 50678 Köln
Kosten
keine
Anmeldung
Veranstalter
TH Köln
Referierende
EuGH-Richter Prof. Dr. Thomas von Danwitz